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Lexikon

Lexikon zu Restauration und Vormärz. Deutsche Geschichte 1815 bis 1848 [14.02.2011]

Niels Hegewisch

Restauration

Vormärz und Restauration

„Restauration“ bedeutet das Streben nach Wiederherstellung alter Anschauungen und Einrichtungen bzw. das Festhalten an überkommenen Zuständen. Restauratives Handeln im Vormärz zielte vor allem in der Zeit zwischen dem Wiener Kongress 1815 und der französischen Julirevolution 1830 auf die Verhinderung einer deutschen Revolution, die Zurückdrängung der Ideen der Französischen Revolution von 1789 und die Wiederherstellung vorrevolutionärer Zustände ab. Der Begriff wurde durch das Werk „Restauration der Staatswissenschaften“ (1816) des Staatstheoretikers Carl Ludwig von Haller geprägt.

Theorie der Restauration

Im Zuge der Restauration wurde demnach die Wiedereinsetzung einer bereits gestürzten Führungsschicht im Sinne eines feudalistischen Legitimismus, für den historische und rechtliche Kontinuität sowie politische Stabilität oberste Priorität hatten, angestrebt. Restauriert werden sollte der Ständestaat, aufgefasst als die „natürliche“, traditionell-überkomme Gesellschaftsordnung. Eine solche Ordnung wurde gekennzeichnet durch den Dualismus politisch-sozialer Privilegien von Adel, Klerus und Grundbesitz sowie den Fürsten als durch das Gottesgnadentum konstitutionell ungebundenen Eigentümer seiner Länder.

„Nicht das Individuum in der Verallgemeinerung der ihm zukommenden Rechte ist der Maßstab, sondern der Mensch steht in organischen Zusammenhängen, die sich aus den natürlichen Unterschieden und der Art seiner Tätigkeit in der Gesellschaft ergeben.“ (G. Göhler)

Der historische Prozess wurde als Kreisbewegung in einer abgeschlossenen göttlich-natürlichen Ordnung aufgefasst. Veränderungen waren daher nur dann legitim, wenn sie als die organische Weiterentwicklung des Überkommenen gelten konnten. Vernunftkonstruktionen wie die Vertragstheorie oder die allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte sowie die von Liberalismus und Aufklärung betont herausgehobene Stellung des autonomen Ichs wurden aus restaurativer Perspektive als widernatürlich zurückgewiesen.

„Die wahre Verfassung schien demgegenüber als traditionell verwurzelte, nicht als rational konstruierte, tatsächlich gelebte, nicht normativ vorgeschriebene Ordnung. Das war eine Rückwendung zu älteren Vorbildern, freilich nicht zum Absolutismus, der seinerseits als Degenerationsstufe galt, sondern zum vorabsolutistischen Ständestaat.“ (D. Grimm)

Praxis der Restauration

Die vor allem von Metternich verfolgte und durch Friedrich von Gentz publizistisch flankierte Politik der Restauration hat sich jedoch nicht voll durchsetzen können. Zwar stellte der Wiener Kongress die dynastisch legitimierten Monarchien wieder her, jedoch bestätigte er zugleich zahlreiche, insbesondere territoriale Veränderungen der napoleonischen Zeit und konnte die Entstehung des süddeutschen Konstitutionalismus nicht verhindern.

Die auf feudalistische Legitimität, monarchische Autorität und politische Stabilität abzielende Metternichsche Restaurationspolitik rief zudem vehementen Widerstand bei denjenigen hervor, die im Anschluss an die Befreiungskriege auf eine Demokratisierung des politischen Lebens sowie auf Schritte zu einer nationalen Einigung der Deutschen gehofft hatten. Sichtbare Zeichen dieser Opposition waren die Burschenschaften, das Wartburgfest 1817 und das Attentat auf den konservativen Schriftsteller August von Kotzebue durch den Studenten Karl Ludwig Sand 1819.

Während die Karlsbader Beschlüsse von 1819 (Überwachung der Universitäten, Zensur, Demagogenverfolgung) „die endgültige Stabilisierung der Restauration im Deutschen Bund bewirkten“ (E. Büssem), stellten die Erweiterung der Interventionsrechte des Deutschen Bundes bei revolutionären Umtrieben in einem seiner Mitgliedsstaaten und die Formulierung des monarchischen Prinzips in der Wiener Schlussakte von 1820 bereits eine Intensivierung der Restaurationspolitik dar. Die vereitelten Bemühungen einer Verfassungsgebung in Preußen und Österreich sind ebenfalls in diesem Zusammenhang zu sehen.

Halkyonische Zeit?

Das verbreitete Bild einer im Zuge der Restaurationspolitik in Lethargie erstarrenden vormärzlichen Gesellschaft wird von der neueren Forschung jedoch als zu schematisch kritisiert. Denn der erneute Aufschwung politischer und gesellschaftlicher Aktivität im Anschluss an die Julirevolution von 1830 wäre „ohne einen gewissen Anschub aus den 1820er Jahren“ nur schwer zu erklären: „Die Restauration herrschte nach 1819 nicht ungebrochen“ (A. Geisthövel), wie etwa die frühkonstitutionellen Landtage oder das aufblühende Vereinswesen zeigten. Nicht zuletzt die bürgerliche Organisierung und der Philhellenismus der 1820er Jahre lassen es als gerechtfertigt erscheinen, „von vermeintlich ‚halkyonischen Tagen‘“ (W. Siemann) zu sprechen.

So bildete denn auch die Realpolitik, die die Vertreter der Restauration zwang, sich mit dem Bestehen konstitutioneller Verfassungen in den süddeutschen Staaten abzufinden, die Grenze aller restaurativen Bemühungen. Von einem Ende der Restauration nach der Julirevolution 1830, wie dies in den meisten europäischen Ländern der Fall war, kann für Deutschland freilich nicht gesprochen werden. Die von revolutionären Ereignissen verschont gebliebenen Führungsmächte des Deutschen Bundes Österreich und Preußen setzten ihr Vorgehen gegen nationale und konstitutionelle Bestrebungen bis zur Revolution von 1848 unvermindert fort.

Literatur

Büssem, Eberhard: Die Karlsbader Beschlüsse von 1819. Die endgültige Stabilisierung der restaurativen Politik im Deutschen Bund nach dem Wiener Kongreß von 1814/15. Hildesheim 1974.

Geisthövel, Alexa, Restauration und Vormärz 1815-1847. Paderborn u.a. 2008.

Göhler, Gerhard, Konservatismus im 19. Jahrhundert – eine Einführung. In: Bernd Heidenreich (Hg.), Politische Theorien des 19. Jahrhunderts. Konservatismus, Liberalismus, Sozialismus, Berlin 2002, S. 19-32.

Greiffenhagen, Martin, Das Dilemma des Konservatismus in Deutschland. Frankfurt a. M. 1986.

Grimm, Dieter, Deutsche Verfassungsgeschichte. 1776-1866, Vom Beginn des modernen Verfassungsstaats bis zur Auflösung des Deutschen Bundes, Frankfurt a. M. 1988.

Kondylis, Panajotis, Art. Reaktion, Restauration. In: Otto Brunner u.a. (Hg.), Geschichtliche Grundbegriffe: historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 5, Stuttgart 1984, S. 179-230.

Schumann, Hans-Gerd (Hg.), Konservativismus. Königstein/Ts. 1984.

Siemann, Wolfram: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806-1871 (=Neue Deutsche Geschichte Bd. 7). München 1995.

Empfohlene Zitierweise

Hegewisch, Niels: Restauration. Aus: Lexikon zu Restauration und Vormärz. Deutsche Geschichte 1815 bis 1848 [14.02.2011], hrsg. v. Andreas C. Hofmann, in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/237z4m/

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Erstellt: 14.02.2011

Zuletzt geändert: 14.02.2011


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